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Verantwortlich für den Inhalt dieser Seiten:

Klaus Mertens
Lessingstraße 46
09557 Flöha
email: info@beschrifter.de

Kontaktpflicht vor Abmahnung. (Schadenminderungspflicht)
Wenn jemand Ansprüche geltend machen will, die wettbewerbs- oder markenrechtliche Angelegenheiten betreffen, bitten wir um umgehende Kontaktaufnahme zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten und Kosten. An dieser Stelle sagen wir schon jetzt verbindlich Abhilfe zu, so, daß eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist.

Zitat aus dem bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
§254 Mitverschulden
(1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt,
so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von
den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem
einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.
(2) Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt,
daß er unterlassen hat, den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens
aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste, oder daß er
unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern.
Die Vorschrift des §278 findet entsprechende Anwendung.